Impressum

Wie sich aus § 55 Abs. 1 RStV ergibt, trifft einen Anbieter nur dann keine Impressumspflicht, und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.

Unter einer privaten Homepage versteht man eine Website, die keinen Profit zum Ziel hat. Stattdessen stellt sie einen Online-Raum für private Dinge zur Verfügung oder verfolgt einen persönlichen Nutzen.